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Darf Jesus noch spontan verkündet werden?

Published On: 5. Oktober 2022 0:06

Veröffentlicht am 5. Oktober 2022 von RL.

Die Corona-Massnahmen führen seit ihrer Einführung auch im christlichen bzw. kirchlichen Bereich zu Einschränkungen. Die grundsätzliche Frage dabei ist, inwieweit der Staat geistliche Aktivitäten durch Verordnungen beschränken darf oder ob diese von der Religionsfreiheit gedeckt sind. Pfarrer Lothar Mack hatte sich nun vor Gericht zu verantworten, weil er einen spontanen Gottesdienst durchgeführt hatte.

Die Vorgeschichte: eine abgesagte Demonstration

Für den 10. April 2021 war in Rastatt, südlich von Karlsruhe, eine Grossdemonstration auf der dortigen Tullawiese geplant. Das Werbeplakat trug die Schlagzeile «Freiheit und Selbstbestimmung für unsere Kinder». Auf diesem Plakat war auch Pfarrer Lothar Mack als Redner aus der Schweiz angekündigt. Diese Demonstration wurde am Tag zuvor von den Behörden abgesagt und verboten.

Die Veranstalter gingen jedoch davon aus, dass sich dennoch viele Menschen nach Rastatt auf den Weg machen würden. Lothar Mack reiste deshalb nach Rastatt. Da er ursprünglich für einen geistlichen Dienst angefragt worden war, wollte er dafür auch jetzt zur Verfügung stehen: um bei den Menschen zu bleiben und um gegebenenfalls deeskalierend eingreifen zu können.

Der Schulhof der Anne-Frank-Berufsschule

Am frühen Nachmittag fanden sich viele Menschen vor der Anne-Frank-Schule ein. Die Polizei forderte sie auf, den Fussweg und die Strasse freizugeben. Die Stimmung heizte sich langsam auf. Die Polizei forderte die Leute einmal mehr auf, den Gehweg zu räumen. Diesen Aufruf unterstützte Pfarrer Mack, indem er die Leute bat, zu einem Gottesdienst auf den Schulhof zu kommen.

Pfarrer Mack hielt dann auf den Stufen zum Schuleingang eine kurzfristig konzipierte Predigt, von der es auch ein öffentliches Video gibt. Nach ungefähr zehn Minuten unterbricht die anwesende Polizei von der Strasse her über Lautsprecher den Gottesdienst mit der Ansage, dass die Menschen den Ort verlassen sollen, sonst werde diese «verbotene Ansammlung» aufgelöst.

Pfarrer Mack geht auf diese Forderung ein, indem er seine Predigt nach wenigen Minuten mit einem Gebet abschliesst. Für Ansagen von einzelnen Anwesenden zu geplanten Aktionen steht er nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen geht er auf die Polizisten auf der Strasse zu und dankt ihnen für die indirekte Zusammenarbeit. Die Landeskirchen distanzierten sich später in einem Zeitungsartikel von dieser Aktion und sprachen davon, dass es sich um keinen offiziellen Gottesdienst gehandelt habe.

Das Grundgesetz und die Bibel

Am Anfang seiner Ausführungen geht Lothar Mack auf das deutsche Grundgesetz ein und verweist zunächst auf Artikel 1, Absatz 3, in dem die nachfolgenden Grundrechte als «unmittelbar geltendes Recht» bezeichnet werden. Dazu gehöre auch Artikel 4, Absatz 2: «Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.»

In dieser Religionsfreiheit verstehe er die Abhaltung des Gottesdienstes. Sie sei uneingeschränkt. Er beginnt dann seine biblischen Bezüge mit einem Hinweis auf den Römerbrief, Kapitel 13, Verse 1-7, in denen der Apostel Paulus das Verhältnis zum Staat beschreibt. Pfarrer Mack führt aus, dass die Staatsbediensteten demnach Diener Gottes und des Volkes sein sollen. Wenn diese dem nachkommen würden, gäbe es keinerlei Grund für ein Gegeneinander.

Jesus und die Kinder

Als zweite Bibelstelle legt Mack das Matthäusevangelium, Kapitel 19, Verse 13+14 aus. Darin fordert Jesus seine Jünger auf, die Kinder zu ihm kommen zu lassen, damit er sie segnen könne. Segen heisse, dass man in eine neue Freiheit komme, sich getragen wisse und eine Zukunft eröffnet bekomme. In Deutschland sehe die Situation für die Kinder aber vollkommen anders aus:

  • Die Masken nähmen den Kindern buchstäblich die Luft zum Atmen.
  • Die Corona-Massnahmen machten die Kinder beklommen; letztlich sei dies Kindsmissbrauch.
  • Das Abstandhalten verhindere Freundschaften unter ihnen.
  • Die Einschränkungen führten im schlimmsten Falle zu Schulabbrüchen und so zu einer genommenen Zukunft.

Letztlich würden die Kinder nur noch biologisch als potentielle Virenträger gesehen und die sozialen Komponenten wie Umarmung und Nähe vernachlässigt.

Die Unterbrechung und der Abschluss

Als die Polizei erneut unterbricht, fordert Mack sie auf, sich als Dienerin des Volkes zu zeigen. Als Abschluss seiner Predigt nennt er dann Punkte, wie Erziehungsberechtigte ihre Kinder segnen können:

  • Sie können für sie beten.
  • Sie können sie durch Handauflegung segnen.
  • Sie können sich gegen Angstmechanismen, die ihre Kinder betreffen, einsetzen. Dies könnte die Eltern etwas kosten, sie würden dadurch jedoch Zuversicht bei ihren Kindern ernten.

Schliesslich verweist er auf das Matthäusevangelium, Kapitel 18, Vers 6. In diesem Vers sage Jesus, dass diejenigen eine schwere Strafe zu erwarten haben, welche die Kleinen zum Abfall vom Glauben verführten. Pfarrer Mack beendet den Gottesdienst mit einem Gebet. Er betet um Stärkung für die Kinder, spricht ein Segensgebet und schliesslich zusammen mit den Menschen das Vaterunser.

Die Anklage

Lothar Mack bekam in der Folge einen Bussgeldbescheid in der Höhe von 1500 Euro. Masken und Abstände hätten eingehalten werden müssen, es hätte ein Hygienekonzept erstellt und die Daten der Teilnehmer erfasst werden müssen. Dies war für Gottesdienste in der Coronaverordnung zu dieser Zeit vorgesehen. Lothar Mack legte gegen diesen Bescheid Einspruch ein.

Der Prozess

Am Freitag, dem 30. September 2022, fand nun vor dem Amtsgericht Rastatt, Abteilung für Strafsachen, die öffentliche Gerichtsverhandlung gegen Lothar Mack statt. In Saal 151, in einem der Flügel des Residenzschlosses, muss er sich wegen des Verstosses gegen die Corona-Verordnung bei der Abhaltung einer Veranstaltung einem Ordnungswidrigkeitsverfahren stellen. Die Staatsanwaltschaft ist, wie es bei solchen Verhandlungen des Öfteren vorkommt, nicht anwesend. Neben der Richterin, seinem Anwalt Dirk Sattelmaier, dem Angeklagten und fünf Zeugen sind nur zwei Zuhörer in dem grossen Raum.

Das Einhalten der Abstände

Pfarrer Mack ist der Ansicht, dass die Abstände im Grossen und Ganzen eingehalten wurden. Dies würden Fotos aus dem Video belegen. Die Richterin ist davon jedoch nicht überzeugt. Der Anwalt wendete ein, dass Abstände auf Fotos und Videos nur schwer genau zu bestimmen seien. Zudem sagte er, dass Lothar Mack im Vorfeld seiner Predigt auf das Einhalten der Abstände hingewiesen habe.

Gottesdienste und Versammlungen sind gleich zu behandeln

Die Anschuldigungen gegen Pfarrer Mack geschahen unter Bezugnahme auf die damals geltende Coronaverordnung für das Abhalten einer sonstigen Veranstaltung und inklusive der Massnahmen, die für Gottesdienste galten. In der letztgenannten Verordnung wurde ein Hygienekonzept gefordert. Zudem mussten Masken getragen und die Daten der Teilnehmer erfasst werden.

Dirk Sattelmaier wandte jedoch ein, dass dieselbe Verordnung für Versammlungen nur das Einhalten von Abständen gefordert hat. Der Leiter einer solchen Versammlung musste darauf auch nur hinwirken. Dass Gottesdienste einerseits so stark beauflagt werden, Versammlungen jedoch nicht, liege nach Sattelmaier daran, dass nur Gottesdienste in geschlossenen Räumen vorausgesetzt wurden, wo zum Beispiel eine Datenerfassung möglich sei.

Entscheidend für Sattelmaier sei aber, dass Gottesdienste unter freiem Himmel und Versammlungen gleich zu behandeln seien, denn ein solcher Gottesdienst sei wie eine Standkundgebung. Deshalb könne man Lothar Mack allenfalls vorwerfen, nicht auf das Einhalten der Abstände hingewiesen zu haben. Dies habe er aber getan, und auch die Abstände seien in der Regel eingehalten worden.

Das Versammlungsgesetz

Sehr wichtig war dem Anwalt ferner der Hinweis auf das Versammlungsgesetz. Der Paragraf 14 sagt aus, dass Versammlungen unter freiem Himmel anzumelden sind, und gibt die näheren Umstände dazu an. Paragraf 15 regelt die möglichen Verbote, Einschränkungen oder Auflösungen von Versammlungen.

Paragraf 16 schliesslich gibt an, dass Versammlungen in Bannkreisen verboten sind. Entscheidend ist nun Paragraf 17. In ihm wird aufgeführt, für welche Versammlungen die Paragrafen 14-16 nicht gelten: zum Beispiel für Gottesdienste unter freiem Himmel oder kirchliche Prozessionen, Leichenbegräbnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften oder Volksfeste.

Dirk Sattelmaier erklärte, dass es sich bei dem Treffen auf dem Schulhof eindeutig um einen Gottesdienst unter freiem Himmel gehandelt habe. Dies heisse, er habe weder angemeldet werden müssen noch konnte er eingeschränkt, aufgelöst oder verboten werden. Für einen solchen Gottesdienst könne es keine Auflagen geben.

Anders sei es hingegen, wenn Gottesdienste in geschlossenen Räumen stattfänden. Dafür seien eigentlich die Hygieneregeln erstellt worden. In diesem Prozess gehe es letztlich um das Grundrecht auf religiöse Ausübung, die im Grundgesetz Artikel 4 gewährleistet sei. Und dies sei ein sehr hohes Gut.

Hilfe zur Deeskalation

Der Angeklagte betont, dass er mit dem Gottesdienst die Anspannung unter den versammelten Menschen abbauen wollte. Für weitere Aktionen habe er nicht zur Verfügung gestanden. Nach dem Gottesdienst sei er auf die Polizisten zugegangen und habe ihnen für den Kompromiss gedankt, den Gottesdienst abschliessen zu können.

Dabei sei ihm aufgefallen, dass auch einige Polizisten ohne Masken an der Strasse eng beieinander standen. Wichtig sei ihm, dass nicht die Polizei den Gottesdienst aufgelöst habe, wie in den Polizeiberichten stehe, sondern er selber ihn beendet habe.

Die Zeugen: zwei Polizisten

Der erste Polizeibeamte konnte nicht bestätigen, dass Lothar Mack zum Halten der Abstände aufgerufen habe. Die Polizei habe das, was auf dem Schulhof geschah, als eine nicht genehmigte Veranstaltung eingestuft. Im Nachhinein halte er dies für einen nicht genehmigten Gottesdienst.

Der zweite Polizist machte deutlich, dass es an dem Tag zunächst Ansammlungen kleiner Gruppen gegeben habe und dann so genannte Spaziergänge. Am frühen Nachmittag bildete sich schliesslich eine grössere Gruppe von ungefähr 100-200 Personen auf dem Schulhof. Er als Einsatzleiter hätte die Sorge gehabt, dass sich eine Vielzahl von Personen mit Corona hätte anstecken können.

Infolge der Lautsprecherdurchsage entfernten sie sich dann. Von einer Verabschiedung von Lothar Mack bei den Polizisten wusste er nichts. Er hatte zu ihm keinen Kontakt. Der Polizist sagte weiter aus, es habe eine Beschwerde von der Schule gegen die Menschenansammlung gegeben.

Schwierigkeiten hatten beiden Zeugen, nach Aufforderung des Anwalts das Wesen der Veranstaltung zu beschreiben. Sie taten sich persönlich schwer, darin einen Gottesdienst zu erkennen, oder auch Merkmale zu nennen, an denen ein solcher inhaltlich zu erkennen sei. Dem Anwalt war aber diese Rückfrage wichtig, weil die Polizei vor dem Eingreifen hätte einschätzen müssen, um was für eine Veranstaltung es genau ging.

Das Polizeivideo

Auch die Polizei hatte Aufnahmen gemacht, welche die Richterin dann den Anwesenden zeigte. Darauf war zu sehen, wie sich immer mehr Menschen auf dem Gehweg ansammelten und die Stimmung sich verhärtete. Leider erfolgte dann ein Zeitsprung, sodass nur noch das Ende der Rede von Pfarrer Mack zu sehen war.

Die Abstände der Personen zu bestimmen, sei nach dem Anwalt auch auf diesem Video schwierig. Da der Anfang der Veranstaltung fehlte, konnte nicht festgestellt werden, ob Lothar Mack auf das Einhalten der Abstände hingewirkt hatte.

Die drei Zeugen der Verteidigung

Zum Abschluss der Zeugenaufnahme kamen drei Personen zu Wort, die am Gottesdienst teilgenommen hatten, Lothar Mack aber zuvor nicht kannten.

Einer bestätigte, dass dieser vor dem Gottesdienst die Menschen aufgefordert hatte, die Abstände einzuhalten. Offenbar verbreitete sich die Nachricht vor Ort, dass es zu einem Gottesdienst auf dem Schulhof komme. Auch wurde betont, dass er zur Entspannung der Lage beigetragen hätte.

Das Plädoyer des Anwalts

Dirk Sattelmaier hob hervor, dass Lothar Mack durch den Gottesdienst zur Deeskalation beitragen wollte und ihm dies auch gelungen sei. Die Abstände seien in der Regel eingehalten worden; Pfarrer Mack habe darauf hingewiesen. Für die genaue Umsetzung sei er jedoch nicht verantwortlich. Niemand könne dies bei so vielen Menschen.

Entscheidend sei, dass ein Gottesdienst unter freiem Himmel nicht unterbrochen oder verboten werde dürfe; er müsse auch nicht angemeldet sein. Dass es sich um einen Gottesdienst gehandelt habe, zeigten eindeutig das Nennen und Auslegen der Bibelstellen und die Gebete einschliesslich des Vaterunser. Und sobald es ein solcher Gottesdienst sei, habe sich der Staat herauszuhalten.

Das Schlusswort des Angeklagten

Lothar Mack betonte, dass sich ein Pfarrer dagegen wenden müsse, wenn Menschen wie durch die Corona-Massnahmen bedrängt werden würden. Täten sie dies nicht, verfehlten sie ihren Beruf. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiere die Religionsfreiheit. Dies habe er in Anspruch genommen.

Das Urteil

Die Richterin erkannte an, dass es sich um einen Gottesdienst gehandelt habe und dass er sich auch positiv auf die Stimmung unter den Menschen ausgewirkt habe. Zudem hielt sie fest, dass ein Gottesdienst an oder nach einer verbotenen Demonstration keine Ersatzveranstaltung sein müsse.

Hinsichtlich Paragraf 17 des Versammlungsgesetzes sagte sie, dass Gottesdienste unter freiem Himmel ebenso wie die dort zusätzlich aufgeführten Versammlungen bestimmte Freiheiten hätten. Das hiesse aber nicht, dass sie vollkommen auflagenlos stattfinden könnten.

Es gäbe hier keinen rechtsfreien Raum. Wenn ein Gottesdienst abgehalten werde, müsse auch ein Hygienekonzept vorhanden sein. Dadurch werde die Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt.

Die Abstände hätten somit auch bei besagtem Gottesdienst eingehalten werden müssen. Es hätte nicht ausgereicht, dass Lothar Mack am Anfang einmal darauf hingewiesen habe. Dies hätte öfter geschehen müssen. Da offenbar das Abhalten des Gottesdienstes schon einige Zeit vorher bekannt war und sich die Menschen, wie sie schlussfolgerte, aus diesem Grund zum Schulhof begaben, sei dieser nicht grundsätzlich spontan gewesen.

Da er in guter Absicht gehandelt habe, werde er zu 1000 Euro Geldbusse verurteilt und nicht zu 1500 Euro. Nach fünf Stunden war die Verhandlung zu Ende.

Die Beurteilung durch den Anwalt und den Angeklagten

Dirk Sattelmaier machte bereits vor dem Urteil deutlich, dass eine Verurteilung angefochten werden würde. Die nächste Instanz sei das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Nach dem Prozess stellte er in einem Interview heraus, dass es sich um ein historisches Urteil handle. Lothar Mack sei der erste Pfarrer in Deutschland, der wegen des Abhaltens eines Gottesdienstes verurteilt worden sei.

Gut sei hingegen gewesen, dass die Richterin die Zeit auf dem Schulhof als Gottesdienst anerkannt habe. Ihr habe dann aber der Mut gefehlt, noch weiter zu gehen. Dem schloss sich Lothar Mack an. Vor dem Urteil habe man den Eindruck gehabt, die Richterin hätte die Argumentation nachvollziehen können.

Dann aber habe sie nicht über ihren Schatten springen können. Darüber waren beide enttäuscht, hielten aber fest, dass nun die Chance bestehe, einen Erfolg vor dem Oberlandesgericht zu erreichen, der dann noch bedeutender sei und Menschen in ähnlichen Situationen helfen könne.

Ein theologischer Kommentar des Autors

Man stelle sich vor, aus einem der grossen Chemiekonzerne entweicht eine giftige Wolke, oder es entsteht ein Grossbrand. Die Behörden verbieten jede öffentliche Ansammlung von Menschen in dem gefährdeten Gebiet, bis die Gefahr vorüber ist.

Ebenso das Öffnen von Fenstern und Türen. Dann ist es doch selbstverständlich, dass weder eine Demonstration gegen Atomkraft noch ein spontaner Freiluftgottesdienst in dieser Zeit stattfinden könne. Dies gebietet bereits der normale Menschenverstand.

Das Problem ist einerseits, dass die «nationale Notlage», die aus der «Pandemie» angeblich entstanden ist und aufgrund derer die Corona-Massnahmen erlassen wurden, in dieser befürchteten Form nicht stattgefunden hat. Wir haben es eben nicht mit Tollwut oder Ebola und einer immens hohen Sterberate zu tun. Dennoch werden Auflagen aufrechterhalten.

Andererseits ist die Dauer der Massnahmen zu bedenken. Eine chemische Wolke ist meistens zeitlich eng begrenzt, die Coronamassnahmen dauerten aber Monate oder Jahre. Dadurch entstand das Problem, dass Menschen über lange Zeit nicht oder nur sehr begrenzt an Gottesdiensten teilnehmen konnten. Und in diesem Fall stellt sich tatsächlich die Frage, inwieweit der Staat auf Dauer die Anbetung des lebendigen Gottes in einer Gruppe verbieten kann.

Wenn ein Polizist die Sorge hat, dass sich viele Menschen in einer Ansammlung von Menschen infizieren können, dann ist es grundsätzlich zu begrüssen, dass er diese Zusammenkunft beendet. Dafür ist er Polizist und für das Wohl der Menschen zuständig. Hätte er für sich erkannt, dass das Infektionsrisiko bei Corona unter freiem Himmel äusserst gering ist, hätte er den Gottesdienst weiterlaufen lassen können.

Unter Umständen hätte er dann Probleme mit seinem Vorgesetzten in Kauf nehmen müssen. Menschen wie Lothar Mack pochen auf die im Grundgesetz zugesicherte ungestörte Religionsausübung, weil der Sinn der Coronamassnahmen nach vielen Wochen und Monaten nicht mehr ersichtlich, sondern nur noch die schädlichen Auswirkungen erkennbar waren, zum Beispiel auf die Kinder.

Jesus lebte zur Zeit des Römischen Reiches, das eine völlig andere Religion vertrat als die seine. Jesus rief nicht zur Revolution auf, sondern war sich der sehr grossen Bedeutung eines Staates bewusst. Diese Haltung spiegelt auch Römer 13 wider. Vers 2 sagt zum Beispiel aus, dass jeder, der sich der Obrigkeit widersetzt, der Anordnung Gottes widerstrebt. Auf der anderen Seite ist dies kein Freibrief für den Staat.

Auch hier gibt es Grenzen. Jesus hielt sich nicht an falsche Gesetze der religiösen Elite seiner Zeit. Und zweifellos gibt es einen Punkt, an dem Christen Gott mehr gehorchen müssen als Menschen, inklusive des Staates. So widersetzen sich die Apostel Petrus und Johannes in Apostelgeschichte 4 dem Votum des Hohen Rates, nicht mehr von Jesus reden zu dürfen. Ebenso wenig lässt sich Gott das Recht nehmen, angebetet zu werden. Jesus spricht davon, dass, wenn ihm die Menschen die Ehre nicht geben, die Steine schreien werden (Lukas 19,40).

Wenn Christen aufgefordert werden, zum Beispiel gegen die Zehn Gebote zu handeln, dann müssen sie widerstehen. Auch auf die Gefahr hin, dass sie wie Petrus und Johannes dafür im Gefängnis landen. Die Frage zu allen Zeiten war und ist, wann genau der Punkt gekommen ist, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen. Dies muss jeder für sich entscheiden.

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Holger Heydorn studierte evangelische Theologie in Giessen und Bethel/Bielefeld. Danach promovierte er im Fachbereich Altes Testament an der Protestantischen Theologischen Universität in Kampen/Niederlande. Thema seiner Dissertation war der Aufbau des Menschen aus Geist, Seele und Leib sowie die Interaktionen dieser Wesensaspekte.

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