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Marvin Haberlands Gerichtstermin am 19. Oktober in Hamburg abgesagt – doch «aufgeschoben ist nicht aufgehoben!»

Published On: 6. Oktober 2022 15:11

Marvin Haberlands Gerichtstermin am 19. Oktober in Hamburg abgesagt – doch «aufgeschoben ist nicht aufgehoben!»

Veröffentlicht am 6. Oktober 2022 von TE.

Der für den 19. Oktober angesetzte Termin beim Amtsgericht Hamburg war mit grosser Spannung erwartet worden – und viele Menschen hatten auch schon angekündigt, der öffentlichen Verhandlung beiwohnen zu wollen. So ist dieser Prozess nicht nur einzigartig, sondern könnte auch kaum brisanter sein. Sollte sich Marvin Haberland nämlich vor Gericht mit seiner Ansicht durchsetzen, wäre nicht weniger als das etablierte «Virus-Gebäude» zum Einsturz gebracht.

Doch jetzt hat das Amtsgericht den Termin abgesagt. Als Grund gibt man an, der Richter sei erkrankt. Für wann der für den 19. Oktober terminierte Prozess neu anberaumt wird, hat das Gericht noch nicht verlautbaren lassen. Marvin Haberland äussert sich dazu gegenüber Transition News wie folgt:

«Ich finde es schade, da ich mich mental schon drauf vorbereitet habe. Ich hoffe, dass es jetzt schnell weiter geht und ein neuer Termin anberaumt wird. Der Zeitpunkt jetzt ist gut, wenn es jetzt wieder Monate dauert, wäre es sehr ärgerlich! Aber nun, aufgeschoben ist nicht aufgehoben!»

Transition TV und Transition News hatten sich dem Thema am 25. September gewidmet, und zwar mit einem Interview mit dem 30-jährigen Hamburger Marvin Haberland:

Einfach auf das Bild klicken, dann können Sie das Interview mit Marvin Haberland in voller Länge als Video, ausgestrahlt von Transition TV, anschauen.

In dem Interview schildert er nicht nur, warum korrekte Wissenschaft ohne Kontrollversuche de facto wertlos ist, wie er vor Gericht vorgehen will und wie er seine Erfolgsaussichten einschätzt, sondern auch, wie es zu dem Gerichtsprozess kam:

«Eine ganze Zeit lang hatten wir in Hamburg eine Maskenpflicht. Und … direkt vor meinem Haus befand sich eine Fussgängerzone, in der Maskenpflicht bestand. Ich bin dann ohne Maske aus dem Haus gegangen, so wie sonst auch, und einmal hat die Polizei das dann beanstandet und als Ordnungswidrigkeit gewertet. Anschliessend ist ein Bussgeldbescheid ergangen – und gegen diesen Bussgeldbescheid habe ich einen Einspruch eingelegt mit der Bitte, das gerichtlich prüfen zu lassen.»

In diesem Zusammenhang entschied er sich dazu, das Thema «SARS-CoV-2»-Nachweis und den Umstand, dass es bei den entsprechenden Studien offenkundig keine Kontrollversuche gibt, in den Mittelpunkt zu rücken.

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