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Schweiz: Strafanzeige gegen BAG-Verantwortliche eingereicht

Published On: 11. Oktober 2022 0:05

Schweiz: Strafanzeige gegen BAG-Verantwortliche eingereicht

Veröffentlicht am 11. Oktober 2022 von AS.

Die Klägergemeinschaft «Wir Menschen» hat am 28. September bei der Staatsanwaltschaft Bern eine Strafanzeige gegen die Direktorin des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Anne Lévy, und weitere Kadermitarbeiter eingereicht. Dies gab «Wir Menschen» am 7. Oktober in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit dem unabhängigen Ärzte- und Gesundheitsnetzwerk «Aletheia» bekannt.

Bei der Strafanzeige geht es darum, dass das BAG zum Zeitpunkt der jeweiligen Empfehlungen der Gen-Injektionen gegen Corona «nachweislich oder zumindest mutmasslich über Informationen zu relevanten Risiken der ‹Impfstoffe› verfügt habe». Durch deren Ignorierung sei die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet worden. Die Untersuchung soll feststellen, «in welchem Umfang das BAG zum jeweiligen Zeitpunkt Kenntnis von besorgniserregenden Fakten zu Gesundheitsrisiken hatte».

Anhand des konkreten Falls einer jungen Pflegerin, die gemäss ärztlichem Gutachten einen schweren Impfschaden erlitten habe, werde veranschaulicht, wie die Impfempfehlungen zu bleibenden Gesundheitsschäden führten. Die Pflegerin sei aufgrund der BAG-Impfempfehlung von ihrem Arbeitgeber zur «Impfung» gedrängt worden. Das BAG habe zusätzlich «Ärzte, Gesundheitspersonal, Unternehmen und Organisationen dazu angestiftet, Druck auf Menschen auszuüben».

Kadermitarbeiter des BAG angezeigt

Die Strafanzeige richtet sich neben Lévy auch an Linda Nartey (Abteilungsleiterin für die Impfempfehlungen) und weitere Tatverdächtige innerhalb und ausserhalb des BAG, die sich strafbar gemacht haben könnten, etwa Christoph Berger als Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), dessen Begründungen der neusten Impfempfehlungen «widersprüchlich» und «potenziell widerrechtlich» gewesen seien.

Die Strafanzeige zeige auf, dass dem BAG die schwerwiegenden Fakten zu den Risiken der Gen-Injektionen bekannt gewesen seien. Als Beispiel wird die Booster-«Impfung» für 12- bis 15-Jährige genannt. Auch bei weiteren Impfempfehlungen hätten die Fakten zum Zeitpunkt der Impfempfehlung klar gegen eine solche gesprochen – etwa bei jener für das Pflegepersonal ab 16 Jahren, für Schwangere, für über 80-Jährige sowie bei der neusten Impfempfehlung ab dem 10. Oktober (wir berichteten).

«Wir Menschen» und «Aletheia» sehen

im «Vorgehen des BAG einen Verstoss sowohl gegen den hippokratischen Eid, der fordert, allem voran keinen Schaden anzurichten, als auch gegen den Nürnberger Kodex, der nach dem 2. Weltkrieg zur Verhinderung von erneuten Menschenexperimenten ohne freiwillige und informierte Zustimmung der Beteiligten festgelegt wurde».

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