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Kriminalisierung normaler Bürger und Hausdurchsuchungen: zwei wichtige Urteile zum Thema Maskenatteste

Published On: 31. Oktober 2022 13:26

Wir wurden vielfach gefragt, was denn auf dem Blog los sei, es wäre so still. Wie bereits hinlänglich bekannt, werden Ärzte, die Atteste zur Befreiung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Menschen mit gesundheitlichen Problemen ausstellen verfolgt.

Es werden aber auch die Menschen verfolgt, welche diese vorgezeigt haben. Jetzt kann man sagen, wieso zeigt man dieses Attest vor? Darauf kann man antworten, weil man sich dieses Attest dafür ausstellen hat lassen, um aufzuzeigen, dass man diese Maskenpflicht für sich nicht umsetzen kann, weil dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Was tut der Staat mit solchen Menschen, die solch ein Attest beispielsweise einem Polizisten auf einer Versammlung in der U-Bahn oder am Bahnhof vorzeigen?

Je nach Bundesland werden Hausdurchsuchungen bei den Betroffenen durchgeführt, um diese Atteste sicherzustellen. In weiteren Schritten werden Bußgeldverfahren eingeleitet, die bei nicht Zahlung durch einen Widerspruch so gut wie nie zur Einstellung führen, sondern die betroffenen Personen zu Gericht laden.

Das ist nicht nur nervlich sehr aufreibend, weil man vorab gut überlegen sollte, was man wie dem Richter, – welcher wirklich willkürliche Entscheidungen trifft, (und hierbei lassen wir uns aus Erfahrung auch nichts mehr anderes erzählen) – schildert. Einen Anwalt kann man schon nehmen, aber der kostet, weil er ja laut Gebührenordnung verpflichtet ist, ein Honorar zu verlangen, hunderte von Euro.

Wenn hier von Anwälten (gerade aus der Liste der Anwälte für Aufklärung) Gebühren für Briefe im Cent Bereich erhoben werden, dann stellen wir uns an dieser Stelle die Frage, wo fängt solidarische Gemeinwohlarbeit an?Wir wurden vielfach gefragt, was denn auf dem Blog los sei, es wäre so still. Wie bereits hinlänglich bekannt, werden Ärzte, die Atteste zur Befreiung zum Tragen eines Mund-Nasen,-Schutzes bei Menschen mit gesundheitlichen Problemen ausstellen verfolgt.

Es werden aber auch die Menschen verfolgt, welche diese vorgezeigt haben. Jetzt kann man sagen, wieso zeigt man dieses Attest vor? Darauf kann man antworten, weil man sich dieses Attest dafür ausstellen hat lassen, um aufzuzeigen, dass man diese Maskenpflicht für sich nicht umsetzen kann, weil dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Wir können für uns festhalten, dass Anwälte in dieser Pandemie definitiv nicht die Verlierer sind, sondern diejenigen Personen, welche sich versuchen zu wehren und denen unsummen an Euro aus den Taschen von Anwälten gezogen werden, welche ja leider nur nach der Gebührenordnung agieren.

Ist der Staat aber nicht mit einem Bußgeldverfahren zufrieden, dann folgt prompt (zwei Jahre nach der eigentlichen „Tat“) ein Strafverfahren.

Hört sich im ersten Moment gar nicht so schlimm an.

Wenn damit aber gemeint ist, dass die Existenz ruiniert werden soll, weil man nicht nur eine Haftstrafe ertragen soll, sondern auch im Raum steht, dass man zukünftig als vorbestraft gelten soll, dann stellt man sich die Frage, wie in Deutschland Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und viele weitere schlimme Dinge entstehen können. Denn schließlich scheint der Staat massive Ressourcen für solch ein Vorgehen auf einmal aus dem Nichts aufbringen zu können.

An dieser Stelle können wir nur jede Person, die schweigend zustimmt, indem sie mit macht auf das Schärfste verurteilen und Ausreden zählen für uns nicht mehr!

Das muss man sich vergegenwärtigen, ein normaler Bürger, der fleißig seine Steuern zahlt, nie im Berufsleben krank war und der deutschen Wirtschaft 24/7 zur Verfügung steht, wird vom eigenen Staat verfolgt und kriminalisiert.

Über das Schweigen des Großteils des Bevölkerung können wir uns im Team täglich nur wundern und bitten an dieser Stelle einfach nur um Verständnis, dass wir unsere Gedanken und Einstellung zu diesem Land inklusive Bevölkerung massiv überdenken müssen.

Nach wie vor steht für uns fest, wir werden uns, so lange wir die Mittel haben wehren, denn Unrecht wird nicht besser, weil der Großteil mit macht.

Im Weiteren geben wir hier zwei Urteile wieder, die für politisch Verfolgte, weil sie Maskenatteste genutzt haben, von großer Relevanz sein könnten.


Verfolgung des Mediziners Weber aus Hamburg

Erschütternd sind die Schilderungen von Dr. Walter Weber aus Hamburg. Wir haben davon berichtet, dass er und viele andere vor dem Paul-Ehrlich Institut demonstriert haben (hier der Beitrag dazu). Dabei hielt er eine Rede und beschreibt, dass er am nächsten Tag eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste. 15 Polizisten mit Waffe und schusssicherer Weste durchsuchten sein Haus. Das ganze wurde von einem Amtsrichter, wegen zehn Maskenattesten, unterschrieben.

Das ganze war von einem deutschen Amtsrichter unterschrieben wegen 10 Maskenattesten. Wegen 10 Maskenattesten, also Befreiung von Masken, wird bei einem deutschen Arzt eine Hausdurchsuchung richterlich angeordnet.

Dr. Walter Weber

Menschen die sich dieser Tage für demokratische Grundwerte und Freiheit einsetzen, werden von diesem Staat verfolgt. Menschen die Maskenatteste benutzen, weil sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können, werden ebenfalls verfolgt und eingeschüchtert.

Am Beispiel von Hamburg kann man derzeit gut sehen, wie radikal der Staat (Politiker) gegen das eigene Volk vorgeht.

Dr. Walter Weber Mitgründer von „Ärzte für Aufklärung“ hält eine Rede vor dem Bundesministerium für Gesundheit am 30.09.2022 in Berlin:

Aktuelle Gerichtsurteile

RAin Ringeisen

‼️Freispruch vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen angeblichem Gebrauch eines falschen Maskenattests gemäß § 279 a.F. StGB‼️

Gegen meinen Mandanten war ein Strafbefehl erlassen worden wegen angeblichem Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (hier Maskenattest von Dr. Walter Weber aus Hamburg).

Ich hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, es kam zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Frankfurt. Letzte Woche Dienstag wurde mein Mandant freigesprochen.

Das streitgegenständliche Attest enthielt die Diagnose einer sog. „CO2 Vergiftung durch die Maske“. Dieses war fernmündlich sowie per

E-Mail, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt erstellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Diagnose abgestritten: „diese Diagnose läge außerhalb der wissenschaftlichen Erkenntnisse.“

Daher wurde die Ärztin meines Mandanten als Zeugin geladen. Sie hatte ein weiteres Attest zur Maskenbefreiung ausgestellt, nachdem meinem Mandanten das erste Attest durch die Polizei abgenommen worden war.

Die Zeugin bestätigte typische Beschwerden einer Hyperkapnie und Hypoxie (erhöhter Gehalt an Kohlendioxid (CO2) im Blut) wie zum Beispiel Luftnot, Kopfschmerzen, Schwindel sowie andere Symptome, welche mein Mandant bereits dem Gericht ausführlich geschildert hatte.

Trotz Aussage der Ärztin, forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für meinen Mandanten.

Ich habe auf Freispruch plädiert unter Hinweis auf das Urteils des Bayerischen Ober Landesgerichts vom 18.07.2022 (Az. 203 StRR 179/22), wonach ein Attest nicht unrichtig ist, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat. „Für die Richtigkeit eines Maskenbefreiungsattestes sei entscheidend, ob die geschilderten Symptome tatsächlich vorliegen. Auch das Beweismittel einer nachträglichen amtsärztlichen Untersuchung sei nicht geeignet, um den Gesundheitszustand der Angeklagten rückwirkend zum Tatzeitpunkt sicher festzustellen und daraus den Schluss zu ziehen, dass die Angeklagte die von ihr vorgetragenen Beschwerden ursprünglich nicht gehabt hätte. Dies gilt unabhängig davon, ob das Attest telefonisch oder per E-Mail angefordert wurde, also ohne vorherige körperliche Untersuchung durch den Arzt.“

Das Urteil hatte ich bereits vor meinem Plädoyer zitiert, welches weder dem Gericht, noch der Staatsanwaltschaft bekannt war.

Die Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor. Ich gehe davon aus, dass sich das Amtsgericht Frankfurt an dem OLG Urteil aus Bayern orientieren wird.

Sobald es mir vorliegt, werde ich mich wieder melden.

PS: mein Eindruck von der Befragung durch die STA war schlicht und ergreifend, dass man unbedingt vermeintliche Maskenverweigerer etc. bestrafen will. Ich hatte den Eindruck, dass ein „QD-Fragenkatalog“ abgearbeitet werden muss. In beiden Terminen waren die Vertreter der STA die einzigen Personen, welche eine FFP 2 Maske trugen.

15.08.2022 Telegram

‼️Urteil zum Freispruch vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen angeblichem Gebrauch eines falschen Maskenattests gemäß § 279 a.F. StGB

Gegen meinen Mandanten war ein Strafbefehl erlassen worden wegen angeblichem Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (hier Maskenattest von Dr. Walter Weber aus Hamburg).

Ich hatte am 15.08.2022 bereits einen Post dazu gemacht, indem ich den Sachverhalt geschildert hatte.

Jetzt liegt mir das Urteil vor, das ich anonymisiert veröffentliche.

Ich habe auf Freispruch plädiert unter Hinweis auf das Urteils des Bayerischen Ober Landesgerichts vom 18.07.2022 (Az. 203 StRR 179/22), wonach ein Attest nicht unrichtig ist, weil keine körperliche Untersuchung des Patienten stattgefunden hat.

Das Urteil des Bayerischen OLG kommt in den Amtsgerichten an.

Urteil Ringeisen: Freispruch vor dem Amtsgericht Frankfurt wegen angeblichem Gebrauch eines falschen Maskenattests gemäß § 279 a.F. StGB

Urteil Bögelein mit Pressemitteilung:

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