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RA Schmitz: „Die Soldaten sollen wissen, dass sie für dumm verkauft werden“

Published On: 6. Dezember 2022 15:45

Erst kürzlich hat die pensionierte Rechtsanwältin „Margot Lescaux“ bei uns auf dem Blog das Urteil zur Duldungspflicht der Coronaimpfung bei Soldaten analysiert. Nun äußert sich der Anwalt der beiden klagenden Soldaten, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, eindrucksvoll zu Wort.

In 31 Seiten geht er auf die gröbsten Unstimmigkeiten in der Urteilsbegründung ein. Anschaulich beginnt er mit einem tragischen Todesfall in der Truppe: erst vor wenigen Tagen kollabierte dort ein erst 33 Jahre alter, kerngesunder Offizier bei einem Lehrgang in Bayern und stirbt. Todesursache ist ein Herzinfarkt. Der junge Mann war Teilnehmer des „Einzelkämpferlehrgangs“. Damit hatte er sicherlich keinerlei „Vorerkrankungen“ und war mindestens „vollständig geimpft“. Dass Leute dort mal hin und wieder bei hochsommerlichen Temperaturen kollabieren, ist nichts ungewöhnliches. Dass aber ein Soldat dort im November an einem Herzinfakrt verstirbt, ist sicherlich auch bei diesem Lehrgang ein Novum. Seltsamerweise tritt es im Jahr nach der Impfkampagne auf. Hier hat aber gewiss nichts mit nichts etwas zu tun.
Aber wir schweifen wieder vom Thema ab – eigentlich soll es hier um das Schreiben von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz gehen. Er wendet sich zunächst an die „Bürger in Uniform“:

Die Soldatinnen und Soldaten sollen wissen, dass sie offenbar gerade auch mit der jur. Begründung des Gerichts förmlich für dumm verkauft werden sollen. Wer diese juristische Willkür erfasst hat, der wird dann auch schon von selbst darauf kommen, dass er keinesfalls einfach darauf vertrauen sollte, dass die tatsächlichen Feststellungen des Senats vollständig und richtig sind.

RA Schmitz

Weiter geht er in seinem Schreiben auf verschiedenste Randnummern (RN) der Begründung des Urteils ein.
Beispielsweise hier ein Auszug aus RN 236:

Die Durchführung von Impfungen mit arzneimittelrechtlich zugelassenen Impfstoffen ist […] gerade kein medizinisches Experiment. Die von der Bundeswehr zum Einsatz vorgesehenen mRNA-Impfstoffe sind von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) nach eingehender Prüfung zugelassen worden und vor ihrer Zulassung an tausenden freiwilligen Versuchspersonen getestet und auf mögliche Nebenwirkungen untersucht worden.

Randnotiz 236

Darauf erwidert RA Schmitz (in Auszügen):

An dieser Aussage ist schon falsch, dass die Covid-19-Injektionen bis zum 7.7.2022 unbestreitbar nur bedingt zugelassen waren. Weiter ist daran falsch, dass diese Covid-19-Injektionen – wie ausführlich vorgetragen worden ist – nicht als „Impfstoffe“ deklariert werden können.

Weiter ist daran falsch, dass die EMA diese mRNA-Injektionen „nach eingehender Prüfung“ zugelassen hat. Insofern sei alleine nur an die Ausführungen der Kollegin Dr. Röhrig in deren Schriftsatz vom 30.5.2022, insbesondere ab Seite 12, Gliederungspunkte 3.1.1. oder auch des Kollegen Tobias Ulbrich in dessen Schriftsatz vom 19.6.2022 ab Seite 9 erinnert.

Nicht nur, aber insbesondere auch dort konnte und kann der erkennende Senat nachlesen, welche Fragen die EMA vor der bedingten Zulassung der mRNA-Injektionen gar nicht geprüft hat und auch – bis heute – gar nicht prüfen konnte, darunter zahlreiche Fragen, die für die Beurteilung der Sicherheit dieser Injektionen und damit für den bestmöglichen Schutz des Lebens und der Gesundheit aller EU-Bürger von allergrößter Relevanz, ja eigentlich absolut unverzichtbar sind.

Zudem haben die Beschwerdeführer ausführlich dargelegt, dass die Voraussetzungen einer bedingten Zulassung und auch einer Verlängerung derselben oder gar eine Umwandlung derselben in eine unbedingte Zulassung zu keiner Zeit möglich war.

RA Schmitz

Die Thematik der „bedingten Zulassung“ haben wir auch mehrmals behandelt.
In RN 236 heißt es weiter:

Der Einsatz dieser Impfstoffe dient nicht der experimentellen Erforschung der Impfstoffe, sondern allein dem Infektionsschutz der Betroffenen…Von einem Medizinversuch kann daher nicht gesprochen werden.

Randnotiz 236

Darauf erwidert RA Schmitz:

An dieser Stelle habe ich mich gefragt, für wie blöd die Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr eigentlich gehalten werden.

Eine vollkommen neuartige und experimentelle Gentechnologie ist also deshalb kein Experiment bzw. Medizinversuch sein, weil ihr Einsatz – angeblich – nicht der Erforschung dieser Technologie dient?

Wenn – wie von dem Kollegen Ulbrich aufzeigt – auch nach Risk-Management-Plan der EMA zahlreiche Gutachten zu den diversen Auswirkungen dieser Covid-19-Injektionen erst bis Ende 2022, 2023, 2024 oder gar 2025 vorgelegt werden müssen, dann kann kein Mensch ernsthaft bestreiten, dass diese Injektionen experimentell sind und faktisch einem groß angelegten Feldversuch nicht nur an den Angehörigen der Bundeswehr, sondern an der gesamten Weltbevölkerung entsprechen.

RA Schmitz

Dass wir in Deutschland keine unabhängige Justiz oder gar „blinde Justitia“ haben, ist uns in der Corona Pandemie klar geworden. Diese Worte von RA Schmitz bestätigen uns in dieser Ansicht:

Wenn auf Grund dieser schriftlichen Begründung kein weiterer Befangenheitsantrag gestellt wird, dann nur deshalb, weil die anwaltliche Erfahrung lehrt, dass die Richterschaft das Rechtsinstitut des Befangenheitsantrages faktisch abgeschafft hat.

RA Schmitz

Es bleibt zu hoffen, dass möglichst viele Soldaten das Schreiben von RA Schmitz lesen, damit sie verstehen, dass die aktuelle Regierung sie genau dahin führt, wo auch die Regierung ihrer Urgroßväter sie einst „solidarisch“ führte: in den Untergang.
Hier das gesamte Schreiben zum Download:

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