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«Erneut Bussgeldverfahren eingestellt – nach Vorlage von Anträgen für SARS-CoV-2-Nachweis»

Published On: 8. Dezember 2022 12:55

Veröffentlicht am 8. Dezember 2022 von TE.

Quelle: Website von Transition TV und Telegram-Kanal von Transition TV

Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit wurde gestern vor dem Hamburger Amtsgericht ein Bussgeldverfahren, bei dem die Verletzung von Corona-Massnahmen Gegenstand war, eingestellt – und zwar nachdem Anträge für den Nachweis von SARS-CoV-2 von der Beschuldigten vorgelegt worden waren.

Der Ingenieur Marvin Haberland war auch am gestrigen Mittwoch beim Amtsgericht vor Ort. Dabei ging es um ein Bussgeld, das gegen eine Dame, die gegen die Maskenpflicht verstossen hatte, verhängt worden war. Dabei verwies die Beschuldigte den Richter darauf, dass der Bussgeldbescheid rechtswidrig sei, weil Paragraf 1 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund der Unwissenschaftlichkeit in der Virologie (fehlende Kontrollversuche und Dokumentation) verletzt sei. Nachdem der Richter die entsprechenden Beweisanträge präsentiert bekommen hatte, zeigte er sich willens, das Verfahren umgehend einzustellen. Details dazu erzählt Marvin Haberland im Video-Interview (siehe oben).

Wesentlicher Grund dafür, dass Haberlands an der gestrigen Verhandlung teilnahm, ist der, dass er selbst ein Corona-Bussgeldverfahren «am Hals» hat. Und im Zuge dessen hatte er praktisch als erster die Beweisanträge eingereicht, die auch gestern präsentiert wurden und bei denen, wie gesagt, auf das Thema «kein Virusnachweis allein schon wegen fehlender Kontrollversuche» fokussiert wird. Transition News und Transition TV hatten Ende September mit Haberland zu seinem Verfahren ein ausführliches Interview gemacht.

Ende November hatte sich bereits jemand von Haberland «inspirieren» lassen und im Zuge seines Bussgeldverfahrens beim Amtsgericht Hamburg die entsprechenden Beweisanträge in Sachen Nachweis von SARS-CoV-2 eingereicht. Und auch da kam es dazu, dass das Bussgeldverfahren eingestellt wurde. Transition News berichtete darüber am 1. Dezember.

Von solchen Bussgeldverfahren, bei denen Verstösse gegen die Corona-Verordnungen im Mittelpunkt stehen, gibt es eine ganze Reihe. Und viele Betroffene sind von diesen Verfahren nicht nur emotional mitgenommen, auch gehen sie für sie nicht immer so aus, wie in den genannten zwei Fällen.

Kürzlich standen etwa zwei Freunde des erwähnten Beschuldigten, der Ende November vor dem Amtsgericht Hamburg erfolgreich das gegen ihn eingeleitete Bussgeldverfahren mithilfe von Anträgen zum SARS-CoV-2-Nachweis abwehren konnte, vor Gericht. Und sie wurden dazu «verdonnert», die gegen sie verhängten Bussgelder zu zahlen! Dabei hatten sie mit keinen Beweisanträgen, welcher Art auch immer, aufgewartet.

Auch wurde, um ein weiteres Beispiel zu nennen, ein Landtagsabgeordneter vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main vor nicht allzu langer Zeit dazu verurteilt, ein Bussgeld zu zahlen. «Aufgebrummt» wurde es ihm, weil er gegen die Maskenpflicht verstossen haben soll.

Noch im Mai dieses Jahres berichtete der NDR, Hamburg hätte «in mehr als 47’000 Fällen … ein Bussgeld wegen Corona-Verstössen verhängt. Bis zum Ende der meisten Einschränkungen Ende April sind dadurch Einnahmen in Höhe von etwas mehr als acht Millionen Euro zusammengekommen.»

Und noch vor wenigen Tagen brachte der WDR den Artikel «Bussgeld: Welche Strafen drohen bei Verstössen gegen die Corona-Regeln?».

Das Thema scheint also bei weitem nicht vom Tisch, offenkundig auch nicht bei den Richterinnen und Richtern.

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