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Alle Impfhersteller spielen laut RA Ulbrich auf Zeit – kein Landgericht möchte entscheiden: Hoffnung liegt auf Düsseldorfer Richter

Published On: 11. April 2023 14:52

Datenerhebungsvermeidung als Basis der Corona-Politik

Laut RA Ulbrich spielen alle Impfstoffhersteller derzeit auf Zeit, denn auf Twitter schreibt er:

Danke für den Hinweis an eine Leserin und ehemalige RAin:

  • LG Frankfurt/Main hat in einem Fall bereits zum zweiten Mal den vorgesehenen Verhandlungstermin aufgehoben.
  • LG Frankenthal hob nach Replik den vorgesehenen Termin auf (1. = Klageschrift, 2. = Klageerwiderung, 3. = Replik des Klägers).
  • LG Köln wollte im April eine mündliche Verhandlung stattfinden lassen, aber der Gegner wollte nicht. (Heißt vermutlich, dass BioNTech Terminverschiebung beantragt hat).
  • Nach aktuellem Stand finden am 4.5.2023 vor dem LG Düsseldorf die ersten drei Verhandlungstermine hintereinander statt.

Den Bericht von uns zu den Pfizer Files findet ihr hier.

Darüber hinaus interviewte Politik Spezial RA Ulbrich, worüber wir hier gerne berichten möchten. Am Ende möchten wir hierzu noch eine kritische Stimme zu Wort kommen lassen „Impfen nein Danke“.

Die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich in Düsseldorf vertritt viele Opfer und Geschädigte der sogenannten Corona-Impfung und klagt gegen die Impfstoffhersteller und die Bundesrepublik Deutschland. Die Kanzlei wurde bereits bundesweit bekannt, als sie im Abgasskandal gegen VW und andere Autohersteller als führende Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich klagte. Helmut Reinhardt sprach mit Rechtsanwalt Tobias Ulbrich in Düsseldorf.

Politik Spezial

Impfhersteller wurden nicht aus der Haftung ausgeschlossen – ein Märchen laut Ulbrich

Laut Ulbrich ist es ein Märchen, dass Pharmakonzerne wie BioNTech aus der Haftung durch den Vertragsschluss mit der Bundesregierung genommen wurden. Die Haftung bei Impfstoffherstellern sieht derzeit so aus, dass Impfgeschädigte eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage haben, aber auch nach dem Arzneimittelrecht und möglicherweise ebenso nach dem Gentechnikrecht.

Die geschlossenen Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland mit den Impfstoffherstellern bedeuten allerdings im Endefekt tatsächlich eine Freistellung. Laut Ulbrich läuft das vereinfacht so ab:

Der Impfhersteller haftet gegenüber dem Geschädigten und der Schädiger holt sich das Geld vom Steuerzahler zurück.

RA Ulbrich

Schließt die Unterschrift, dass Nebenwirkungen auftreten können eine Klage aus?

Zunächst bedeutet dies ein eindeutiges „Ja“. Dabei muss allerdings eine informierte Entscheidung vorliegen, was in dem Fall der Corona-„Impfung“ nie der Fall war. Dies liegt an der Tatsache der bedingten Zulassung, worüber wir hier auf dem Blog schon früh berichtet haben (Beitrag).

Also die Verantwortung ist klar, derjenige, der es entwickelt und hergestellt hat ist verantwortlich. Also das sozusagen „Blame Game“ funktioniert dort nicht. Aber, dass derjenige, der die Schäden angerichtet hat, komplett frei ausgeht, das ist ein politischer Skandal den es noch aufzuarbeiten gilt.

RA Ulbrich

Bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist der Begriff Impfschaden unerheblich

Wenn der Geschädigte einen Anspruch nach dem Zivilrecht stellen möchte ist der §2 IfSG unerheblich, es geht einzig und alleine um gesundheitliche Schäden. Dabei muss nicht erläutert werden, ob etwas schwer oder auf Dauer angelegt war und darüber hinaus über die normal zu erwartenden Nebenwirkungen hinaus reicht.

4. Punkteplan von Ulbrich für die geringe Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs von Impfung und Schadens

Ein geringer Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden muss dann dargelegt werden.

Über 80% der Mandanten (800 Mandate von 8.000 Meldungen, 150 sind im Klageverfahren, Rest im außergerichtlichen Verfahren) hatten vorher überhaupt keine Vorerkrankung, waren im Anschluss der „Therapie“ aber schwer krank.
Weiter wird dann die Vielzahl der Meldungen (auch die Verdachtsfallmeldungen) an PEI und EMA herangezogen, welche gleichgelagert zu den Schilderungen der Mandanten sind.
Dazu kommt eine Sammlung von über 1.000 Aufsätzen zu dem Thema und die konkreten Diagnosen.
Das ist alles, was der Mandant darlegen kann/muss. Die Gegenseite muss nun beweisen, dass der „Impfstoff“ keinen Beitrag zum Schaden geleistet haben kann.
Dabei werden dann von den Impfstoffherstellern Ideen zu Ersatzkausalitäten genannt.

Anspruch auf Rentenzahlung

Für eine Rentenzahlung nach IfSG §60 muss der Impfschaden belegt werden.
Viele wissen hier nicht, weshalb die Ablehnungsquote auch derart hoch ist.

Der Staat hat aber ein großes Interesse daran die Menschen wie die Lemminge in dieses Verfahren zu treiben, weil es gleichzeitig zunächst erstmal, wenn ein negativer Bescheid ergeht, in soweit als eben als negative Feststellung im Bescheid sind, Tatbestandswirkung auch für den Zivilprozess hast. Umgekehrt, habe ich einen positiven Bescheid, ist das Zivilverfahren deutlich einfacher.

RA Ulbrich

Periodic safety update reports (PSURs)

Ulbrich hat den geheim gehaltenen „Periodic safety update report“ bekommen. Diese müssen regelmäßig gegenüber der EMA abgegeben werden. Bereits im ersten Report hatte BioNTech über eine Schadensquote von 75% bei Frauen berichtet. Ihm war nicht bekannt, dass Frauen darüber aufgeklärt worden sind, dass sie ein 3-Fach höheres Risiko haben, wenn sie eine Impfung erhalten.

Betroffen sind bei seinen Mandanten 75% Frauen, welche sportlich sind und einen niedrigen BMI haben. Männer sind eher jünger und ebenfalls sportlich.

Kritische Betrachtung durch „Impfen nein Danke

Dies ist ein Werbevideo für die Serie an 850+ Impfschadensklagen von 3.000 Anfragen, die RA Tobias Ulbrich führt. Mit vielen harten Schnitten mitten im Satz kommt nur Coaching-Tschakka-Jubel rüber.

Dieses Video ist einseitig und weckt falsche Hoffnungen, besonders ab Min 7.18 bei der alles entscheidenden Beweisfrage.

PLUS

  1. Tabuthema Impfschäden kommt immer mehr ans Licht.
  2. Es erhöht den politischen Druck, sich um Impfschäden zu kümmern.
  3. Impfopfer fühlen sich kurzfristig betreut (was langfristig wird, ist ungewiss).

MINUS

  1. Keine Rede von de facto Beweislastumkehr, Pharma präsentiert Gutachten, wonach nur ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang besteht. Was RA Ulbrich darauf antworten will, sagt er nicht (jedenfalls nicht in dieser geschnittenen Version).
  2. Keine Rede von gefühlt 99% abgeschmetterten Klagen seit Jahrzehnten.
  3. Keine Rede von den Kosten. Arbeitet er auf Erfolgshonorar? Oder Vorkasse? Viele Anwälte verlangen 3.000 Euro Vorkasse pro Instanz + Nebengeräusche.
  4. Viele Beschwerden sind medizinisch nicht greifbar und meßbar, wie Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Tinnitus, Nervenschmerzen, Muskelschmerzen und nicht beweisbar, daß man es vorher nicht hatte. Ist dann alles psychisch, Einbildung, liegt am Vater, Simulant, Querulant, Krankfeierer, Coronaleugner.
  5. Viele Impfopfer klammern ihre letzte Hoffnung an eine Klage, geht sie dann nach 2-3 Instanzen nach Jahren verloren, mit vielen Schocks durch die Verdrehungen, werden viele zusätzlich depressiv oder bekommen einen Tumor von dem Konflikt-Brocken, den sie nicht „verdauen“ konnten.

Wir wissen nicht, ob diese Defizite dem RA oder dem Videoersteller(in) anzulasten sind. Das Video sollte aber überarbeitet werden, damit die Impfopfer nicht noch Justizopfer werden.

Im Originalvideo unter https://www.youtube.com/watch?v=CaGqRmguBGo sagt RA Ulbrich, daß er im Zivilrecht (gegen den Hersteller) nur einen gesundheitlichen Schaden und keinen Impfschaden nach IfSG als wahrscheinlich belegen müsse. Ob dies tatsächlich einfacher wird, ist anzuzweifeln, da die Hersteller sich derselben Tricks und Gutachter-Methoden bedienen werden wie das Versorgungsamt bei einem Impfschaden.

Wir raten dazu, eine Klage zu wagen, wenn man sie sich leisten kann, wenn man die wahrscheinliche Enttäuschung und den Streß durchhalten kann und es aus Prinzip macht, um die Fahne hochzuhalten, was grundsätzlich gut ist, aber im Einzelfall jemanden überfordern kann, und wenn man exakte Diagnosen und Arztbriefe und Nachweise hat, die man nicht leicht abstreiten kann.

Impfopfer müssen abwägen, ob sie klagen oder das Geld lieber in die Gesundheit stecken, z.B. Blutwäsche oder naturheilkundliche Maßnahmen wie Ayurveda-Medizin usw. Diese Entscheidung muß jeder für sich treffen. Wir wollen nur nicht, daß jemand sich vorschnell in das Abenteuer einer Klage stürzt und nicht überblickt, was er tut und was ihm blüht! Wenn es jemand weiß und ordentlich vorher darüber aufgeklärt wurde (was aus dem Video nicht erkennbar ist), dann ist eine Klage zumindest allgemeinpolitisch sinnvoll.

Solange (Impf-)Schäden politisch abgeurteilt werden und die de facto Beweislastumkehr nicht wieder abgeschafft wird und solange es so gut viele keine lebenden Impfschadens-Gutachter mehr gibt (wie früher Dr. Buchwald, Dr. Ehrengut, Dr. Loibner) und solange hohe Anerkennungsquoten politisch nicht erwünscht sind, bleibt eine solche Klage meist Wunschdenken, so wie auf einen 6er im Lotto zu hoffen.

Die Virusbeweisfrage wird RA Ulbrich wohl nicht als neues Argument einführen, wie es etwa RA Dr. Brei vorbildlich machte. Denn wenn es gar kein SARS-CoV-2 gibt, gegen das man animpfen konnte, war die Arztaufklärung schon mal mangelhaft und darum nichtig.

Wir hoffen trotz dieser Bedenken auf einen guten Ausgang und daß alle Klagen gewonnen werden mögen. Und wenn nicht, ist auch der Versuch allgemein wichtig, im Einzelfall belastend. Realistischerweise befürchten wir den RA Schmitz-Effekt beim Soldatenprozeß: „Das war 100%-ig zu gewinnen, damit habe ich gar nicht gerechnet!“ Wollen hoffen, daß es besser wird.

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