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Studie mit 15.700 Versicherten belegt Nutzen der Homöopathie – Lauterbach will diese trotzdem als Satzungsleistung streichen!

Published On: 19. April 2023 12:32

Securvita Studie mit 15.700 Versicherten – Studie überzeugt im Versorgungsalltag

Ende 2020 hat die Securvita BKK Krankenkasse eine Studie zu homöopathischen Leistungen veröffentlicht. Diese zeigt den Nutzen und die Berechtigung dieser Therapieform eindeutig auf. Stand März 2020 hat die Securvita BKK 221.000 Versicherte. In die Studie wurden 15.700 Versicherte, die mindestens 3 Jahre lang regelmäßig von homöopathischen Kassenärzten behandelt wurden, mit einer entsprechenden Kontrollgruppe verglichen.

Die Securvita BKK mit Sitz in Würzburg ist eine deutsche Betriebskrankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Studie ist ein starker
Beleg dafür, dass die Homöopathie einen angemessenen Platz in der Gesundheitsversorgung verdient.

Götz Hachtmann, Vorstand der SECURVITA Krankenkasse

Über diese Versorgungsstudie hört man bei den Öffentlich-Rechtlichen aber nichts. Man bekommt das Gefühl, all das was nicht ins politische Schema passt wird totgeschwiegen oder geframet. In der Studie steht anfangs:

Viele Menschen vertrauen auf die Homöopathie. Kritiker bestreiten, dass sie wirkt.
Nun zeigt eine neue Untersuchung der SECURVITA, dass die Homöopathie tatsächlich eine erfolgreiche und wirtschaftliche Therapierichtung ist, die Anerkennung verdient.
[…]Sie zeigen die Wirkungen der Homöopathie nicht unter Laborbedingungen, sondern anhand der realen gesundheitlichen Vorteile und Verbesserungen, die in den Versichertendaten über mehrere Jahre dokumentiert sind.

Im Verlauf des Dokuments kann man lesen, wie die Securvita die Entscheidungsfreiheit für die medizinische Behandlung bei ihren Versicherten ermöglicht.

Die Methodik der Studie besteht darin, mit gesundheitsökonomischen Verfahren auszuwerten, wie sich homöopathische Behandlungen bei qualifizierten Ärzten über einen längeren Zeitraum auf verschiedene Patientengruppen und Krankheitsindikationen auswirken. In Kooperation mit dem Institut „Gesundheitsforen Leipzig GmbH“ wurden insbesondere Neugeborene, Kinder und Jugendliche untersucht, außerdem Erwachsene mit bestimmten Krankheitsbildern wie Krebs und Depression, immer unter der Voraussetzung, dass sie mindestens drei Jahre lang regelmäßig bei homöopathischen Ärzten in Behandlung waren.

Grundlage der Auswertung ist der Vertrag der SECURVITA Krankenkasse mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Er ermöglicht es, dass alle Kassenärzte mit homöopathischer Zusatzqualifikation die Versicherten der SECURVITA entsprechend behandeln und auch umfassende Leistungen wie die langen Anamnese-Gespräche, homöopathische Beratungen usw. erbringen können. Die Abrechnung der Ärzte erfolgt mit der Krankenkasse, für die Versicherten der SECURVITA ist das kostenlos. Mit diesem Vertrag haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die SECURVITA im Jahr 2009 den Grundstein gelegt, dass die Homöopathie mehr Anerkennung in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt – getreu dem
Prinzip, dass den Versicherten das Recht auf Freiheit bei der Wahl ihrer medizinischen Behandlung zusteht
.

Eine Besonderheit dieser Studie ist, dass
sie einzig und allein die vorliegenden gesundheitsökonomischen Daten auswertet. Sie spekuliert nicht über die Frage der biochemischen Wirksamkeit von Globuli. Sie urteilt nicht über die Qualität von Heilpraktikern, sondern nur über die Behandlung durch kassenzugelassene Vertragsärzte mit einer anerkannten Zusatzqualifikation. Und sie geht nicht von einer Gegenüberstellung von Homöopathie versus Schulmedizin aus, denn die Behandlung im Homöopathieprogramm der SECURVITA schließt nicht aus, dass die Versicherten auch nicht-homöopathisch behandelt werden.

Geringerer Antibiotikaeinsatz – Gefahr von Multiresistenten Keimen sinkt dadurch

Inzwischen ist der Einsatz von Antibiotika nicht nur beim Menschen mit seinen negativen Auswirkungen aufgrund vielfach falschem und unnötigen Gebrauchs bekannt. Die Studie zeigt auf, dass während der 3-jährigen Untersuchung die Behandlung mit Antibiotika bei Kindern zurück geht. Bei Kindern ab der Geburt zeigt sich bei der Behandlung durch homöopathische Ärzte, dass der Antibiotikaeinsatz besonders maßvoll eingesetzt wird.

In der Homöopathiegruppe sank die Zahl der
Antibiotika-Behandlungen im dreijährigen
Untersuchungszeitraum um 17 Prozent,
während sie in der Vergleichsgruppe um
74 Prozent in die Höhe ging.

Depressionen – AU-Tage und Hospitalisierungen sinken

Bei depressiven Patienten, so der Schluss aus den Securvita Daten, treten häufig lange AU-Zeiten auf. Bei homöopathisch behandelten Patienten sinkt diese um 16,8 %, außerdem sinkt die Hospitalisierung depressiver Versicherter um 9,8 %. Auch die Dauer der Aufenthalte im Krankenhaus sank bei den Homöopathie-Patienten im Durchschnitt um 25 Prozent.

Im zeitlichen Verlauf »zeigte sich
bei fast allen untersuchten Indikationen
und Gruppen eine positie Entwicklung im
Sinne von sinkender Morbidität und abnehmender Inanspruchnahme von Krankenversicherungsleistungen.

Vorstand der SECURVITA Krankenkasse,
Götz Hachtmann

Die Kontrollgruppe zeigt einen gegenläufigen Trend, denn es gibt eine Zunahme um 17,3 % bei den AU-Tagen und 32,6 % bei der Hospitalisierung.

Beispiele aus dem Alltag

Können wir uns an dieser Stelle darauf einigen, dass natürlich Gelder fehlen, sowohl für Querschnitt- als auch Längsschnittstudien. Man unterschiedlicher Meinung sein kann man aber doch, als Patient bitte selbst entscheiden sollte, welcher Therapie man Vorrang geben möchte?

Wieso nutzt die Geburtshilfe in Deutschland beispielsweise im Krankenhaus ausgerechnet diese Mittel, wenn sie doch absolut keinen Nutzen haben? Wieso werden Akupressurbänder an den Handgelenken gegen Übelkeit und Erbrechen genutzt? Wie können Tiere gesunden, wenn alles nur Einbildung ist? Wieso werden dahingehend keine Untersuchungen vom Staat angestellt – wo wir doch inzwischen wissen, dass für vielerlei Bereiche mit einem Handschnippen Milliarden von Eure bereit gestellt werden können.

Auch Akupunktur wird nicht per se von Krankenkassen übernommen, meist nur bei chronischen Schmerzen im Knie oder Rücken die seit ca. 6 Monaten anhalten. Ist aber auch da zeitlich begrenzt. Befasst man sich mit der Thematik, dann weiß man, dass diese Form der Versorgung deshalb nicht standardmäßig von den Krankenkassen übernommen wird, weil diese beispielsweise vom Gemeinsamen Bundesausschuss (BGA) nicht anerkannt bzw. abgelehnt wird. Über die Zusammensetzung des GBA haben wir schon in diesem Beitrag berichtet, also hier nochmal kurz das Zitat dazu:

Denn schauen wir uns die Zusammensetzung des GBA genauer an, wird klar, dass dieses Organ für alles da ist, aber sicher nicht zum Wohle des deutschen Volkes:
Im GBA sitzen 13 stimmberechtigte Mitglieder, die im Prinzip in ähnlichen „Küngelrunden“ wie unsere Regierung unter sich ausmachen, welche Behandlungskosten von den Krankenkassen übernommen werden oder eben welche Impfstoffe verimpft werden dürfen.
Der aktuelle Vorsitzende des GBA für die Abteilung Arzneimittel ist zum Beispiel Josef Hecken, CDU Politiker, der schon einige Skandale hinter sich hat, in denen er gezeigt hat, dass er vieles ist, aber nicht unbestechlich und neutral. Beispielsweise hat er 2006 in der DocMorris Affäre Vetternwirtschaft betrieben und seine eigenen Taschen über das Erteilen von Betriebserlaubnissen an DocMorris gefüllt.

Die Akupunktur wurde also unter dem Gesichtspunkt der Massenmedizin angewandt und dabei kam man zu dem Schluss, flächendeckend wird sie nichts bringen, also wird sie von der Krankenkasse nicht übernommen. Das ist schon einleuchtend, wenn ein Arzt neben seinem Routinealltag in einer Praxis auch noch Akupunktur anbieten möchte, dass er dafür Zeit, Ruhe und das nötige Einfühlungsvermögen für den Patienten benötigt. Ohne dies kann im hektischen Alltag keine erfolgreiche Akupunktur angewendet werden. Auch stellen sich Erfolge nicht direkt nach der ersten, zweiten oder dritten Behandlung ein und manchmal benötigt es einfach mehrere Anläufe. Dies will man aber dieser Therapieform, welche am Ende – dabei sind wir uns wohl einig – nicht schaden kann, nicht einräumen.

Heißt also, es besteht schlicht und ergreifend kein Interesse derart Bereiche zu fördern, vor allem wenn Politiker in solchen Bereichen ein Mitspracherecht haben. Wenn es so weiter geht, wird alles gestrichen, was hier nicht von Pharmafirmen zu Geld gemacht werden kann. Politiker beeinflussen durch ihre Tätigkeit die Entscheidungen im Bundestag und stellen die Weichen wohin sich die Gesellschaft zu entwickeln hat. Nicht Wenige haben dabei nur die eigenen Interessen im Sinn.

Fazit

Die Studie kommt zu folgendem Fazit:

Eine Erklärung dafür zu finden, was genau diese positiven Effekte verursacht – homöopathische Medikamente, das Handeln der Ärzte, die denkbare Placebo-Wirkung oder auch ein möglicherweise höheres Gesundheitsbewusstsein der Patienten – ist eine Aufgabe für die weitere medizinische Forschung.

Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzte fällt weg

Auch diese Entscheidung ist insoweit wichtig da aus der Weiterbildungsordnung nun die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ für Ärzte weg fällt. Dies wurde am 126. Ärztetag entschieden, was Lauterbach als Pharmalobbyist natürlich begrüßt. Die Entscheidung wurde letztes Jahr Ende Mai getroffen, dabei erschien die Studie der Krankenkasse bereits im Jahr 2020.

Der MDR schreibt:

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzte fällt weg. Der 126. Deutschen Ärztetag hat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Bezeichnung aus der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) zu streichen.

Begründet wurde Antrag damit, dass es keine wissenschaftlichen Studien gibt, die den evidenzbasierten Einsatz von homöopathischen Mitteln belegen können. Somit fehlten auch die Grundsätze, nach denen der Wissenserwerb in der Weiterbildung überprüft werden könnte, heißt es in einer Veröffentlichung des Ärzteblatts. Auf diese Punkte verwiesen in der Diskussion mehrere Ärztetagsdelegierte, unter anderem Klaus Thierse von der Ärztekammer Berlin.

Die Delegierten wiesen jedoch darauf hin, dass homöopathisch tätige Ärztinnen und Ärzte diese Art der Versorgung weiterhin ausüben dürfen. Der Chef der Ärztekammer Bremen, Johannes Grundmann, wies in der Debatte noch einmal darauf hin, dass es nicht darum gehe, Menschen zu verbieten, homöopathische Mittel einzusetzen. Aber es sei Aufgabe der Ärztekammern, definierte und überprüfbare Lernziele festzulegen und abzuprüfen, erklärte Grundmann.

Dem Antrag zufolge haben sich derzeit bereits 13 von 17 Landesärztekammern entschieden, die Zusatzbezeichnung nicht mehr in das Landesrecht zu übernehmen. Die letztendliche Entscheidung müssen die Kammern vor Ort treffen.

Bremens Ärztekammer hat 2020 als erste Kammer die Homöopathie aus ihrer Weiterbildungsordnung gestrichen, Bayern zog im Oktober 2021 nach. Erst im März diesen Jahres kündigte die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) drei bestehende Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopathischen Leistungen zum Gegenstand haben.

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) äußerte sich in einer Pressemitteilung erstaunt über den Streichungsantrag. Das Argument der fehlenden Wissenschaftlichkeit der Homöopathie wolle man nicht so stehen lassen, es „liegen genügend qualitativ hochwertige Studien unterschiedlichen Designs vor, die hinreichend einen Nutzen der Homöopathie belegen“, sagt Michaela Geiger, erste Vorsitzende des DZVhÄ.

Entgegen der Bedeutung des Antrags sei es nun für den Berufsverband noch wichtiger, die „qualitativ hochwertige ärztliche Aus- und Fortbildung der Homöopathie weiterzuentwickeln“, erklärt Geiger. Homöopathie habe in der Bevölkerung hohe Akzeptanz und finde eine breite Anwendung.

MDR

Auf Prüfstand: Homöopathie als Kassenleistung

Ende 2022 fällt Karl Lauterbach dann ein, dass er die Zuzahlungen prüfen und am Ende streichen lassen will. Er sagt selbst, dass sie unbedeutsam bei dem Ausgabenvolumen sind und argumentiert ausgerechnet Ende 2020 damit, dass diese nicht wissenschaftsbasiert wären. Und das in Zeiten, in denen es ein genbasierter „Impfstoff“ in Millionen von Armen deutscher Menschen schafft, ohne, dass dieser hinreichend geprüft wurde.

Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz. Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.

Karl Lauterbach zum Spiegel

Die Krankenkassen bieten über ihre gesetzlichen Regelleistungen hinaus sogenannte Satzungsleistungen an, mit denen sie um Kundinnen und Kunden werben. Dazu zählen bei vielen Kassen auch homöopathische Arzneimittel […]

Lauterbach hatte dieses Fördersystem als Bundestagsabgeordneter wiederholt scharf kritisiert. 2019 forderte er, den Krankenkassen die Mitfinanzierung von Homöopathie zu verbieten. Als Gesundheitsminister hatte sich Lauterbach in dieser Richtung bislang jedoch bedeckt gehalten.

In einem ZDF Artikel heißt es:

Das Gesundheitsministerium verweist in diesem Zusammenhang auf den Trend der vergangenen Jahre: Laut Daten des Bundesverbandes der Pharma-Industrie sind sowohl die Verordnungen als auch die Umsätze für homöopathische Präparate in der gesetzlichen Krankenversicherung rückläufig.

Während die Kassen 2019 noch knapp neun Millionen Euro für homöopathische Leistungen wie Anamnese und Arzneimittel ausgaben, waren es 2020 nur noch 6,7 Millionen Euro.

Uns ist nicht ganz klar wie ein Bundesverband der Pharma-Industrie diese Daten erheben kann?

Securvita Studie zur Homöopathie

Aber eines sollte klar sein, Ärzte sind vielfach bereits im Studium den Pharmakonzernen ausgeliefert, welche teilweise die Studieninhalte mit gestalten, so Dr. Michael Nehls. Das hier kein Interesse mit schwingt die Einnahmen von Medikamenten, gerade bei einer Dauermedikation und massivem Suchtpotential von vielen Medikamenten, zu senken das sollte selbsterklärend sein. Sowohl Lauterbach, als auch sein Vorgänger sind bekennende Pharmalobbyisten.

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