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Ab dem 20. Mai besteht die Möglichkeit, die Erfassung von Verbrauchsdaten bei Pickerl-Überprüfungen zu verweigern

Published On: 12. Mai 2023 15:24

Ab dem 20. Mai 2018 können Autofahrer in Österreich die Erfassung ihrer Verbrauchsdaten bei der Pickerl-Überprüfung verweigern. Das Pickerl ist eine jährliche Überprüfung, die jedes Fahrzeug in Österreich durchlaufen muss, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Verbrauchsdaten-Erfassung ist Teil dieses Prozesses und wird genutzt, um den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs zu berechnen.

Die Verbrauchsdaten-Erfassung ist umstritten, da sie als Eingriff in die Privatsphäre der Autofahrer angesehen wird. Kritiker argumentieren, dass die Daten auch für andere Zwecke genutzt werden könnten, wie zum Beispiel für die Erhebung von Steuern oder für Versicherungszwecke. Die Verweigerung der Erfassung der Verbrauchsdaten ist jedoch nur möglich, wenn das Fahrzeug bereits über eine gültige Plakette verfügt.

Die Entscheidung, die Verbrauchsdaten-Erfassung bei der Pickerl-Überprüfung zu verweigern, liegt bei jedem einzelnen Autofahrer. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verweigerung der Erfassung der Verbrauchsdaten dazu führen kann, dass das Fahrzeug nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit nicht mehr auf den Straßen Österreichs fahren darf. Es ist daher ratsam, sich vor der Entscheidung, die Verbrauchsdaten-Erfassung zu verweigern, über die Konsequenzen im Klaren zu sein.

Insgesamt ist die Verweigerung der Verbrauchsdaten-Erfassung bei der Pickerl-Überprüfung ab dem 20. Mai 2018 eine wichtige Entscheidung für Autofahrer in Österreich. Es ist jedoch wichtig, sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein, bevor man sich für oder gegen die Erfassung der Verbrauchsdaten entscheidet. Letztendlich liegt die Entscheidung bei jedem einzelnen Autofahrer, ob er die Verbrauchsdaten-Erfassung zulässt oder nicht

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Verbrauchsdaten-Erfassung bei Pickerl-Überprüfung ab 20. Mai kann verweigert werden

Ab dem 20. Mai 2023 wird es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung geben. Im Rahmen der §57a Begutachtung, die in Österreich für die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen durchgeführt wird, muss nun auch eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden. Diese neue Regelung betrifft Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-In-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden. Die erfassten Daten werden an eine zentrale Datenbank des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gesendet und von dort aus an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, transparent festzustellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Weitergabe der Verbrauchsdaten zu verweigern. Der

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