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Ehemaliger Präsident des LKA Thüringen schreibt Offenen Brief zur allgemeinen Impfpflicht an die Abgeordneten

Published On: 10. März 2022 18:47

Die Zeit drängt, zumindest in Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht (ab 15.03.2022), aber auch eine allgemeine Impfpflicht soll bereits am 17.03.2022 in der 1. Lesung im Bundestag diskutiert werden. Deshalb möchten wir heute gerne den sehr ausführlichen Brief von Herrn Kranz hier auf dem Blog veröffentlichen. Er enthält viele wichtige Aspekte, die eine Impfpflicht unmöglich machen sollten. Umso wichtiger ist es, die Abgeordneten auf diese Punkte hinzuweisen. Einen E-Mail Verteiler im Libre-Office Format haben wir in diesem Beitrag für jeden zugänglich hochgeladen, außerdem erklären wir in dem Beitrag, wie man mit wenig Aufwand alle Bundestagsabgeordneten erreicht.

Das Parlament müsste aber in der Debatte intensiv nachfragen, wie gut verträglich und sicher diese „Impfstoffe“ in Wirklichkeit sind, dabei auch die jüngste schwedische Studie einbeziehen, die belegt, dass die mRNA-Impfstoffe auch in DNA umgewandelt werden können und das PEI anhalten, endlich dem Missverhältnis nachzugehen, um verlässlichere Daten zu erhalten.

Kurz zum Autor des Briefes: Herr Kranz schreibt bei Ansage!, er ist mittlerweile Pensionär und von der Pike auf gelernter Kriminalist; Gründer und ex-Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen; langjähriger Aufbauhelfer/Projektmanager von Europol; Redner in 20 Jahren bei Europäischen Polizei- und Sicherheitskongressen; Autor für Europarat, Fachzeitschriften, Behördenspiegel oder hallo-meinung; Schwerpunkte: Organisierte Kriminalität, Extremismus/Terrorismus, Menschen- und Drogenhandel, (sexueller) Kindesmissbrauch, Migration und (neu) Themen rund um die Covid-Plandemie; Motto: Wehret den Anfängen!

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,

in wenigen Tagen beraten Sie den Entwurf des „Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-Cov-2” (Bundestagsdrucksache 20/899, eingebracht von 233 Abgeordneten, darunter 153 von der SPD, 73 der Grünen, 4 der Linken und 3 der FDP). Mit diesem Gesetzesentwurf sollen die derzeit mindestens 16 Millionen genetisch noch unveränderten Deutschen (und zudem einige Millionen in Deutschland lebenden Asylsuchenden/-antragstellenden, Schutz-/Bleibeberechtigten, Abzuschiebenden oder eine zunehmende, derzeit noch unbekannte Zahl von (Kriegs-)Flüchtlingen gezwungen werden, sich mit einem der immer noch nur bedingt zugelassenen gentherapeutischen experimentellen Injektionsstoffen „impfen“ zu lassen. Die Vielzahl der bereits Geimpften, die sich bereits jetzt gegen den Zweit-Booster oder ein dauerhaftes Impf-Abo aussprechen, werden diese Zahlen noch weiter steigen lassen. Dieser Gesetzesentwurf stellt sich letztlich gegen mindestens rund 25 Prozent der Bewohner Deutschlands.

Mit diesem offenen Brief fordern wir Sie auf, diesem Entwurf nicht zuzustimmen.

Entwurf voll falscher, fehlerhafter und widerlegter Tatsachenbehauptungen

Der Entwurf geht schon in der Begründung in wesentlichen Teilen von falschen, fehlerhaften oder zum Teil längst widerlegten Tatsachenbehauptungen aus. So ist trotz höherer Ansteckungsgefahr die Gefährlichkeit der vorherrschenden Omikron-Variante gerade nicht sehr hoch. Sie verursacht viel seltener Hospitalisierungen, moderate oder gar schwere Verläufe. Die Infektionswahrscheinlichkeit ist ebenso hoch, wie bei Ungeimpften, selbst die Booster-Impfung reduziert sie nur zu 50 Prozent. Wieso das Robert-Koch-Institut (RKI) entgegen der weltweiten Einschätzung eine weit höhere Risikobewertung vornimmt, sollte parlamentarisch hinterfragt werden.

Die zur Prävention zur Verfügung stehenden „Impfstoffe“ seien „gut verträglich, sicher und hochwirksam“, behauptet der Gesetzesentwurf. Das Entsetzen, das schon die dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) laut Sicherheitsbericht vom 7. Februar 2022 gemeldeten 245.000 Nebenwirkungen und mutmaßlich über 2.255 Toten im zeitlichen Zusammenhang mit der „Covid-Impfung“ in Expertenkreisen hervorrief, sollte im parlamentarischen Raum intensiv diskutiert werden. Besonderes Augenmerk muss dem eklatanten Dunkelfeld in dem Spontanmeldesystem gelten, denn die Meldequote für Impfreaktionen liegt, trotz einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 11 IfSG, trotz berufsrechtlicher Verpflichtungen und sogar trotz einem gemeinsamen Online-Erfassungssystem (https://humanweb.pei.de) geschätzt seit Jahren immer bei fünf Prozent – wohl wegen der fehlenden Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Man müsste also mindestens von deutlich über 45.000 Toten ausgehen. Zur Erinnerung: Die deutsche Impfkampagne gegen die Schweinegrippe (H1N1) wurde bereits nach 253 Toten abgebrochen!

In diesen Zusammenhang müssen auch die Hinweise diskutiert werden, die der BBK-Vorstand ProVita, Andreas Schöfbeck, jüngst zur erschreckenden Untererfassung in der PEI-Datenbank gab. Danach erlitten in Deutschland vermutlich 2,5 bis 3 Millionen Menschen z.T. erheblichen Impfnebenwirkungen – ein Alarmsignal sondergleichen, das mit der fristlosen Entlassung des Vorstandes nur noch schlimmer wurde, statt die Zahlen im Vergleich mit anderen Kassenarten ordentlich zu validieren.

Massives Underreporting

Im europäischen Bereich lagen übrigens die Zahlen laut der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Ende November 2021 bei rund 2.800.000 gemeldeten( !) Impfschäden (die Hälfte davon schwer) und rund 30.000 mutmaßlichen Todesfällen. Das Dunkelfeld wird auf zwischen 5 und 10 Prozent geschätzt.

Im internationalen Vergleich sind diese Underreporting-Zahlen dagegen eher eine Marginale: In den USA liegt die Dunkelziffer der gemeinsamen VAERS-Datenbank („Vaccine Adverse Event Reporting System”, ein in den USA betriebenes Meldesystem für unerwünschte Impfstoffwirkungen) von Seuchenschutz- und Arzneimittelbehörde sogar bei 99 Prozent. Gemeldet wurden bis Ende Dezember 2021 ca. 19.900 mutmaßlich impfbedingte Todesfälle, d.h. man müsste dort mit ca. 200.000 Todesfällen rechnen, auch wenn es sich, wie in der EU und Deutschland, mangels einer Obduktionspflicht nicht definitiv nachweisen lässt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen „Impfung“ und Todeseintritt besteht.

Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar und kann auch nicht die Basis für eine „Impfpflicht“ sein. Das PEI unterlässt jedoch diese Vergleiche und deren grafischen Veranschaulichung, wohl weil das Missverhältnis zu auffällig wäre. Das Parlament müsste aber in der Debatte intensiv nachfragen, wie gut verträglich und sicher diese „Impfstoffe“ in Wirklichkeit sind, dabei auch die jüngste schwedische Studie einbeziehen, die belegt, dass die mRNA-Impfstoffe auch in DNA umgewandelt werden können und das PEI anhalten, endlich dem Missverhältnis nachzugehen, um verlässlichere Daten zu erhalten.

Auch die STIKO-Empfehlung und ihre in der Begründung übernommene Behauptung, „ausreichend hohe Impfquoten in allen Altersgruppen minimieren zugleich die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung“, sind nachweislich falsch, wie schon der Blick auf Länder ohne generelle Impfpflicht, aber mit hoher Impfquote zeigt: Portugal (98 Prozent), Spanien (80 Prozent), Frankreich (75 Prozent), Italien (73 Prozent) oder Israel (72,1 Prozent) haben dennoch hohe Inzidenzwerte (Deutschland: 76 Prozent).

Die Zahl der sogenannten „Impfdurchbrüche“ (richtig wäre: Impfversagen) nimmt auch in Deutschland signifikant zu, was aber gerne (und fälschlich) als „rein statistischer Effekt” dargestellt wird.

Keine echte Immunisierung

Fakt ist, dass die „Impfungen“ keine vollständige Immunisierung bewirken (können) – obwohl sich BK Angela Merkel auf der G7-Videokonferenz vom 19. Februar 2021 zu der Behauptung verstieg: „Die Pandemie ist erst besiegt, wenn alle Menschen auf der Welt geimpft sind”. Fakt ist ebenfalls, dass ihre Wirkdauer deutlich und immer schneller nachlässt, dass auch Erst-, Zweit- und Booster-„Geimpfte” selbst erkranken und andere infizieren können, und dass immer mehr „geimpfte“ Menschen ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen oder sogar, wie jetzt am Beispiel England eindrucksvoll belegt, sterben.

Während aktuell die praktische Handhabung des im Dezember 2021 im Eiltempo verabschiedeten, unglücklichen § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) heftig diskutiert werden muss, um ohne größeren politischen Gesichtsverlust aus der Nummer mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht herauszukommen, die das Gesundheitssystem definitiv gefährden wird, wird dem Gesetzesentwurf zur generellen Impfpflicht lapidar attestiert, „nur einen begrenzten Beitrag zur Steigerung der Impfquote in der Allgemeinbevölkerung” zu leisten – „zur Vermeidung einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems”, da es sich nur um einen kleinen Teil der Bevölkerung handele (5,7 Millionen).

Die Erkenntnisse aus „Divi-Gate” und der mittelfristige Vergleich der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es „zu keiner Zeit Klinik-Überlastungen gab, speziell keine deutschlandweite, regional gleichzeitige Überlastung aller verfügbaren ITS-Kapazitäten” (so Gesundheitsstaatssekretär Edgar Franke im Februar gegenüber Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki).

Gefahr droht allenfalls von Klinikschließungen, Fallpauschalen und fortgesetztem Privatisierungswahn. Ähnliche Stellungnahmen kamen selbst von der Krankenhausgesellschaft, von verschiedenen Chefärzten oder von anderen Experten, wie z.B. den Datenanalytiker Tom Lausen, dem Sachverständigen, der im parlamentarischen Unterausschusssignifikante Fehlerquellen/-interpretationen“ bei der Erhebung relevanter Daten beklagte. Das Parlament muss vor Verabschiedung einer jeglichen „Impfpflicht“ erst diskutieren, wie gegen das vorsätzliche und illegale Unterlassen der ärztlichen Meldepflicht vorgegangen werden kann, um das seit Jahren bestehende Daten-Desaster zu beheben und endlich zu verlässlicheren Daten zu kommen.

Die Impfung als Selbstzweck

Deutschland würde zum einzigen Land, das eine generelle Impfpflicht einführte, während ringsherum die Staaten die Covid-Maßnahmen entweder vollständig oder zum großen Teil wieder zurücknehmen: Ägypten, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn, sogar die Türkei und Österreich lockern ihre Restriktionen (siehe hier und hier) – wobei zu erwähnen ist, dass die Impfpflicht in Österreich aktuell ebenfalls auf der Kippe steht. Das Blatt wendet sich, und man sollte daher nicht stur an einer falschen Entscheidung festhalten. „More of the same” ist vor allem dann keine gute Handlungsanleitung, wenn sich die ganze Welt verändert. Die Impfung darf nicht zum Selbstzweck verkommen, sondern muss auf einer freiwilligen Entscheidung jeder einzelnen Person beruhen, vor allem, so lange sich der „Impfstoff“ noch in der klinischen Erprobung befindet und nicht endgültig zugelassen ist.

Über die praktischen Umsetzungsprobleme der generellen Impfpflicht, die sich denen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ähneln, bleibt der Gesetzesentwurf vage. Kontrollen des Impfstatus durch Übermittlung an die zuständigen Stellen durch die Meldestellen, Krankenkassen und Arbeitgeber verlangen neue Rechtsgrundlagen bieten keine ausreichende Gewähr für eine effektive Umsetzung der „Impfpflicht“. Es bleiben die Gesundheitsämter, die schon bei der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“ längst am/über dem Limit sind.

Die eingängliche Behauptung, dass der Gesetzesentwurf zur Steigerung der Impfquote im Personenkreis der Menschen über 18 Jahre keine zusätzlichen Kosten verursache, ist unstimmig und wird im Entwurf selbst schon entlarvt: Bei den betroffenen Bürgern sehe man einen „geringfügigen finanziellen Erfüllungsaufwand”. Bei der Wirtschaft (private Krankenversicherungen) sei die Ausgestaltung des Verfahrens für die 7,1 Millionen Versicherten zwar noch gar nicht geklärt, dennoch sollen den privaten Krankenversicherern ungeprüft Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten „in nicht bezifferbarer Höhe“ aus Bundesmitteln erstattet werden. Auch die den Ländern und Kommunen entstehenden Erfüllungskosten (Kontrollen, Verwaltungs-, Buß- und Zwangsgeldverfahren) seien „nicht quantifizierbar”. Dies gelte auch bezüglich der Erfüllungskosten für Sozialversicherungen, Postbeamtenkassen und Bundesbahnbeamten. Einzig die Kosten für die Bundespolizei seien quantifizierbar, sie werden mit lächerlichen 520.000 € veranschlagt. Peanuts!

Ellenlange Schreckensliste

Alleine die vorgesehene neue Aufklärungskampagne ist aber mit rund 60 Millionen Euro veranschlagt. Die Hauptlast werden die Kommunen und Länder tragen, das steht jetzt schon fest – und sie wird nicht nur ein Kostenproblem sein. Diese generelle Impfpflicht wird sich zu einer gigantischen verwaltungstechnischen Überforderung der betroffenen Behörden und Ämter auswachsen. Und das alles nur, um die totale Impfung zu erzielen!

Zur Erinnerung: Nach dem Arzneimittelgesetz (§5 AMG) ist es „verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei anderen Menschen anzuwenden. Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft besteht der begründete Verdacht, dass sie schädliche Wirkungen haben, die über ein … vertretbares Maß hinausgehen”. Was, um Himmels willen, soll durch diese gefährlichen und sogar todbringenden Substanzen („C-Impfstoffe”) verhindert werden? Reicht Ihnen denn nicht der Verdacht auf 50.000 Impftote oder die vom Pharmaunternehmen Pfizer vor wenigen Tagen und erst nach Gerichtsurteil veröffentlichte, ellenlange Schreckensliste der über 1.000 früh bekannten Impfnebenwirkungen für den von Biontech entwickelten „Impfstoff”?

Dieses „Gesetz auf Vorrat”, im schlimmsten Fall begleitet noch von einem „Digitalen Impfregister”, unterhöhlt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, verletzt unser Demokratieprinzip und führt in einen Überwachungsstaat. Dass man (zunächst noch) gnädig Zwangsimpfung und Beugehaft, vermutlich auch das Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro ausschließt und das Bußgeld für verspätete, unrichtige oder unvollständige Immunitäts-/Schwangerschaftsnachweise bzw. Glaubhaftmachung, dass man nicht der Nachweispflicht unterliege, auf maximal 2.500 € begrenzt, macht diesen Gesetzesentwurf nicht besser. Er soll uns einschüchtern, er gefährdet unsere Gesundheit, unser Leben und unsere Existenz. Er postuliert wegen der fiktiven Gefahr einer unwahrscheinlichen und eventuellen, irgendwann in der Zukunft liegenden Überlastung des Gesundheitssystems ein unverhältnismäßiges, impffanatisches Ermächtigungsgesetz, das der Bundesregierung durch Rechtsverordnungen quasi-parlamentarische Rechte verleiht.

Dieser Entwurf gehört in die Tonne! Stimmen Sie dagegen! Bitte!


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